An ihrem 50. Jahrestag, dem 16. November 1995, verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO eine Grundsatzerklärung zur Toleranz. Unter anderem bekräftigt die Erklärung, dass Toleranz weder Nachsicht noch Gleichgültigkeit ist. Es ist Respekt und Wertschätzung für die reiche Vielfalt der Kulturen unserer Welt, unserer Ausdrucksformen und Arten des Menschseins. Toleranz erkennt die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten anderer an. Menschen sind von Natur aus vielfältig; Nur Toleranz kann das Überleben gemischter Gemeinschaften in allen Regionen der Erde sichern.
Collage aus Fotos unterschiedlicher Menschen Die Erklärung qualifiziert Toleranz nicht nur als moralische Pflicht, sondern auch als politische und rechtliche Forderung an Einzelpersonen, Gruppen und Staaten. Es setzt Toleranz in Beziehung zu den internationalen Menschenrechtsinstrumenten, die in den letzten fünfzig Jahren ausgearbeitet wurden, und betont, dass die Staaten bei Bedarf neue Gesetze erlassen sollten, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gruppen und Einzelpersonen in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Neben offener Ungerechtigkeit und Gewalt sind Diskriminierung und Ausgrenzung gängige Formen der Intoleranz. Toleranzerziehung sollte darauf abzielen, Einflüssen entgegenzuwirken, die zu Angst und Ausgrenzung gegenüber anderen führen, und jungen Menschen dabei helfen, Fähigkeiten zu unabhängigem Urteilen, kritischem Denken und ethischem Denken zu entwickeln. Die Vielfalt der vielen Religionen, Sprachen, Kulturen und Ethnien unserer Welt ist kein Vorwand für Konflikte, sondern ein Schatz, der uns alle bereichert.